NACHHALTIGKEIT

EU-Taxonomie und
ESG-Verifizierung

Ohne EU-Taxonomie-Konformität keine nachhaltige Finanzierung. Ab 2026 Pflicht für alle großen Unternehmen. INQ Plan begleitet Ihr Immobilienprojekt zur vollständigen ESG-Verifikation – verifiziert durch DGNB.

ESG-Verifikation zur
EU-Taxonomie

ESG-Zertifizierung | INQ Plan
Überblick
Was ist ESG?

ESG steht für Environmental, Social und Governance – drei Dimensionen nachhaltiger Unternehmensführung und Investitionsbewertung. Die EU-Taxonomie-Verordnung übersetzt ESG-Anforderungen in konkrete, rechtlich bindende Kriterien für die Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten.

🌍
ESG & EU-Taxonomie – die gemeinsame Sprache des nachhaltigen Finanzmarkts
ESG beschreibt den Rahmen, die EU-Taxonomie liefert die Messlatte: Mit der Verordnung (EU) 2020/852 hat die Europäische Union ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Für den Immobilien- und Bausektor legt sie fest, welche Aktivitäten – Neubau, Renovierung, Erwerb und Eigentum – als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Das Ziel: Investitionsströme in den Klimaschutz lenken und Greenwashing verhindern.
Die drei ESG-Dimensionen
E
Umwelt
Environmental
Klimaschutz & CO₂-Reduktion
Energieeffizienz & Erneuerbare
Ressourcenschonung & Kreislauf
Biodiversität & Wassernutzung
S
Soziales
Social
Arbeitnehmerrechte & -sicherheit
Barrierefreiheit & Komfort
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Gemeinwohl & Sozialstandards
G
Unternehmensführung
Governance
Transparenz & Berichterstattung
Korruptionsbekämpfung
Steuerliche Compliance
Fairer Wettbewerb
6 Umweltziele der EU-Taxonomie
🌡️
Klimaschutz
🌊
Anpassung an den Klimawandel
💧
Wasser & Meeresressourcen
♻️
Übergang zu Kreislaufwirtschaft
🏭
Vermeidung von Umweltverschmutzung
🌿
Schutz von Biodiversität & Ökosystemen
3 kumulative Bedingungen für Taxonomiekonformität (Art. 3)
Wesentlicher Beitrag
Substantial Contribution zu mindestens einem der 6 Umweltziele – nachweisbar und messbar.
🚫
Do No Significant Harm
Kein erheblicher Schaden an den übrigen 5 Umweltzielen (DNSH-Prinzip).
🤝
Minimum Safeguards
Einhaltung sozialer Mindeststandards: Menschenrechte, Arbeitnehmer- & Korruptionsregeln (Art. 18).
Relevanz
Warum wird die ESG-Verifikation benötigt?

Die EU-Taxonomie ist mehr als eine Berichtspflicht – sie wird zur zentralen Finanzierungsvoraussetzung im Immobiliensektor. Banken, Investoren und Förderprogramme setzen Taxonomiekonformität als Mindestanforderung voraus.

2023
CSRD in Kraft – EU-Berichtsrahmen für Nachhaltigkeit
2025
Erste CSRD-Berichte für sehr große Unternehmen fällig
2026
ESG-Pflicht für alle großen Unternehmen (CSRD)
2027
Ausweitung auf börsennotierte KMU
🏦
Zugang zu Green Finance
Banken und Investoren lenken Kapital bevorzugt in taxonomiekonforme Projekte. Ohne Verifikation entfällt der Zugang zu Green Bonds, nachhaltigen Krediten und ESG-Fonds mit günstigeren Konditionen.
Green Bonds Nachhaltige Kredite ESG-Fonds
⚖️
Gesetzliche Berichtspflicht (CSRD)
Unternehmen unter der CSRD müssen offenlegen, welcher Anteil von Umsatz, Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) taxonomiekonformen Aktivitäten zuzuordnen ist – also auch ihres Immobilienportfolios.
Umsatz-KPI CapEx OpEx
📈
Wertsteigerung & Marktfähigkeit
Taxonomiekonforme Gebäude erzielen nachweislich bessere Verkaufs- und Mietpreise. Institutionelle Investoren und Fonds schließen non-konforme Immobilien zunehmend aus ihren Portfolios aus.
Höhere Mieten Bessere Exit-Preise Portfolio-Eligibility
🛡️
Risikovermeidung & Zukunftssicherheit
Stranded Assets – Immobilien, die regulatorische Anforderungen nicht mehr erfüllen – gefährden Portfoliowerte. Frühe Verifikation sichert langfristige Werterhaltung und reduziert Regulatory Risk.
Stranded Assets Regulatory Risk Langfristige Rendite
📋
Omnibus-Vereinfachungspaket 2025
Im Februar 2025 hat die EU-Kommission ein Vereinfachungspaket vorgestellt, das Erleichterungen bei der DNSH-Berichterstattung vorsieht. Für Bestandsgebäude könnte künftig eine schrittweise Effizienzverbesserung (z. B. ab Energieeffizienzklasse D) ausreichen. Die Kernpflichten der EU-Taxonomie bleiben bestehen.
Qualifikation
Wer darf die ESG-Verifikation begleiten?

Die EU-Taxonomie-Verifikation für Gebäude setzt spezialisiertes Fachwissen voraus. Als anerkanntes Verifikationssystem nutzt DGNB das eigene Zertifizierungssystem als Nachweisinstrument für die Taxonomiekonformität.

🔍
DGNB als anerkanntes Verifikationsinstrument der EU-Taxonomie
Das DGNB-System wurde explizit auf seine Kompatibilität mit den EU-Taxonomie-Anforderungen abgeglichen. Mit dem Systemabgleich DGNB Gebäude Neubau (Version 2023) ist dokumentiert, welche DGNB-Kriterien die Anforderungen der Umweltziele Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft sowie die DNSH-Bedingungen erfüllen. Die Verifikation wird durch DGNB-Auditoren durchgeführt und durch die DGNB GmbH bestätigt.
🇪🇺
DGNB als Verifikationsstelle
Anerkanntes Verifikationssystem für EU-Taxonomie-Konformität
Offizieller Systemabgleich mit EU-Taxonomie-Kriterien (Stand Oktober 2025)
Zertifikat dient als Nachweis für ESG-Reporting und Bankfinanzierung
Gültig für Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum
🎓
DGNB Auditor / ESG-Manager
Zugelassener DGNB-Auditor zur Durchführung der Verifikation
DGNB ESG-Manager für spezialisierte Taxonomie-Beratung
Prüfung aller 4 Bedingungen: SC, DNSH, Minimum Safeguards, TSC
Erstellung der vollständigen Nachweisdokumentation für das Reporting
💡
INQ Plan – DGNB Auditor & ESG-Manager
INQ Plan verfügt über zugelassene DGNB-Auditoren und ausgebildete DGNB ESG-Manager. Wir begleiten Ihr Projekt von der ersten Taxonomiefähigkeitsprüfung bis zur vollständigen Verifikation – und stellen die Dokumentation bereit, die Ihre Bank, Ihr Investor oder Ihr CSRD-Berichtsrahmen benötigt.
Ablauf
Der Zertifizierungsprozess

Die EU-Taxonomie-Verifikation erfolgt in einem strukturierten 5-stufigen Prüfprozess. Alle Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein (Art. 3 EU-Taxonomie-VO). INQ Plan begleitet Sie durch jeden Schritt.

1
Taxonomiefähigkeit prüfen
Ist die Wirtschaftstätigkeit in Anhang I oder II der EU-Taxonomie-Verordnung erfasst? Grundlegende Voraussetzung für jede weitere Bewertung. Für den Bausektor: Neubau, Renovierung, Erwerb und Eigentum.
Neubau Renovierung Erwerb & Eigentum
2
Wesentlicher Beitrag (Substantial Contribution)
Das Projekt muss einen messbaren, nachweisbaren Beitrag zu mindestens einem der 6 Umweltziele leisten. Für Neubau sind drei Beiträge möglich.
Klimaschutz: Nachweis über DGNB Kriterien ENV1.1 (Indikator 2) und TEC1.3 (Indikator 5.1) – Primärenergieeffizienz und Gebäudehülle.
Klimaanpassung: Nachweis über SITE1.1 und ECO2.6 – Standort- und Resilienzanforderungen.
Kreislaufwirtschaft: Nachweis über TEC1.6 – Zirkuläres Bauen mit Mindestpunktanforderungen (min. 35–50 Punkte je Indikator).
ENV1.1 TEC1.3 TEC1.6 SITE1.1
3
Do No Significant Harm (DNSH)
Kein erheblicher Schaden an den übrigen 5 Umweltzielen. Die Verwirklichung des gewählten Umweltziels darf keinen negativen Einfluss auf die anderen Zielsetzungen haben.
Nachgewiesen über DGNB Kriterien: ENV1.2 (Risiken Umwelt), ENV1.3 (Ressourcen), ENV2.2 (Wasser), ENV2.3 (Fläche), ENV2.4 (Biodiversität), TEC1.6 (Zirkuläres Bauen), PRO2.1 (Baustelle), SITE1.1 (Mikrostandort).
DNSH Klimaschutz DNSH Biodiversität DNSH Wasser
4
Minimum Safeguards (Art. 18)
Einhaltung sozialer Mindeststandards: Menschenrechte (OECD-Leitsätze, UN-Leitprinzipien), Arbeitnehmerrechte, Korruptionsbekämpfung, steuerliche Transparenz und fairer Wettbewerb.
Nachweis über DGNB Kriterium ENV1.3 (Indikator 1.1, min. 5 Punkte) – Darstellung der Verfahren zur Einhaltung der Grund- und Leitsätze im Unternehmen.
ENV1.3 OECD-Leitsätze UN-Leitprinzipien
5
Technical Screening Criteria (TSC)
Erfüllung quantitativer Schwellenwerte gemäß delegierten Rechtsakten der EU-Kommission – konkrete Grenzwerte für Primärenergieeffizienz, Gebäudehülle und Kreislaufanforderungen.
Für Neubau: Primärenergiebedarf unter dem Schwellenwert der Niedrigstenergiegebäude-Anforderung (NZEB ±10 %) sowie Einhaltung der Anforderungen aus TEC1.3 Indikator 5.1.
NZEB-Schwellenwert Primärenergie TEC1.3 5.1
EU-Taxonomie-konform ✓
Alle 4 Bedingungen erfüllt – offizielle Konformitätsbestätigung durch DGNB. Nutzbar für CSRD-Berichterstattung, Bankfinanzierung und Investorenreporting.
ESG-Reporting CSRD Green Finance CapEx / OpEx
DGNB-Systemabgleich: Kriterien & EU-Taxonomie-Anforderungen
☀️ Wesentlicher Beitrag Klimaschutz
ENV1.1TEC1.3 DNSH via ENV1.2–2.4
🌡️ Wesentlicher Beitrag Klimaanpassung
SITE1.1ECO2.6 DNSH via SITE1.1
♻️ Wesentlicher Beitrag Kreislaufwirtschaft
TEC1.6ECO2.4ECO2.7 DNSH via ENV1.1
🤝 Soziale Mindestanforderung
ENV1.3 (min. 5 Pkt.)
🇪🇺
EU-Taxonomie-konform
Unabhängige Prüfung und
Verifizierung durch DGNB
Verifiziert durch DGNB
Zeitplan & Pflichten

Ab 2026: ESG-Verifikation Pflicht für alle großen CSRD-pflichtigen Unternehmen.

Ab 2027: Ausweitung auf börsennotierte KMU.

Rechtsgrundlage: EU-Taxonomie-VO (EU) 2020/852, Art. 3 & Art. 18.

Finanzierung: Ohne Konformität kein Zugang zu Green Finance und ESG-Fonds.

INQ Plan – Ihr ESG-Partner

Erstanalyse & Taxonomiefähigkeitsprüfung

DGNB-Zertifizierung mit ESG-Taxonomie-Verifikation

Aufbereitung der Nachweisdokumentation für CSRD-Reporting

Begleitung bei Bankgesprächen und Investorenreporting

Portfolio-Verifikation für institutionelle Eigentümer

Ihr Partner im Rhein-Main-Gebiet

Als regionaler Partner mit Sitz in Offenbach sind wir täglich im Großraum Rhein-Main unterwegs. Wir unterstützen Eigentümer dabei, ihre Gebäude nachhaltiger und fit für die Zukunft zu machen.

  • Schnelle Terminvergabe
  • Zertifizierte Berater
  • Persönliche Vor-Ort-Beratung

Förderfähigkeit & Fachkompetenz

Unsere Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist Ihr Qualitätsversprechen für erstklassige, zertifizierte Energieberatung.

QNG - Nachhaltiges Gebäude

Unser QNG-Nachweis steht für eine ganzheitliche, überprüfbare und zukunftsorientierte Bewertung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes .