KfW-Förderung und Energieberatung
Die KfW fördert Sanierung, Heizungstausch und den Kauf älterer Immobilien mit zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschüssen und direkten Zuschüssen. Für fast jedes dieser Programme brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der die Bestätigung zum Antrag ausstellt. Wir zeigen Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt und wie der Ablauf funktioniert.
Die KfW fördert nicht die Beratung, sondern das Bauen
Viele suchen nach „KfW Energieberatung" und meinen damit den Zuschuss zur Beratung selbst. Den gibt es bei der KfW nicht – dafür ist das BAFA zuständig. Die KfW finanziert die Maßnahmen: Sanierung, Heizung, Neubau und Kauf. Und genau dafür schreibt sie einen Energieeffizienz-Experten vor.

BAFA - die Beratung
Bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50% des Honorars, maximal 650 € bzw. 850 €. Ergebnis ist Ihr individueller Sanierungsfahrplan. Auch die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Dämmung, Fenstern und Lüftung laufen über das BAFA.

KfW - die Umsetzung
Finanziert die Maßnahmen: den Heizungstausch als direkten Zuschuss, die Effizienzhaus-Sanierung als Kredit mit Tilgungszuschuss und den Kauf älterer Immobilien als zinsgünstiges Familiendarlehen. Ein Energieeffizienz-Experte ist dabei fast immer Voraussetzung.
In der Praxis greifen beide ineinander: Die BAFA-geförderte Beratung liefert das energetische Konzept, auf dessen Basis wir anschließend die Bestätigung zum Antrag für die KfW ausstellen. Ohne dieses Dokument gibt es bei den meisten KfW-Programmen kein Geld.
Förderprogramme der KFW
Zum 21. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz die KfW-Programme umfassend neu geordnet. Einen Antragsstopp gibt es nicht die Umstellungsphase ist abgeschlossen, seither gelten die neuen Konditionen.
458 - Heizungsförderung
Einbau einer Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie – Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärmeanschluss
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Förderung: 30 - 70%
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Energieeffizienz-Experte: Erforderlich
261 - Wohngebäude Kredit
Sanierung eines Bestandsgebäudes auf einen Effizienzhaus-Standard
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Förderung: bis 150.000 €
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Energieeffizienz-Experte: Pflicht
358 / 359 - Ergänzungskredit
Finanzierung des Eigenanteils bei bereits bewilligten Zuschüssen von KfW oder BAFA
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Förderung: bis 120.000 €
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Energieeffizienz-Experte: nicht nötig
308 - Jung kauft Alt
Kauf und Sanierung einer bestehenden Immobilie der Energieklasse F, G oder H durch Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
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Förderung: 140.000 - 180.000 €
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Energieeffizienz-Experte: bei Sanierung
297 / 298 - Klimafreundlicher Neubau
Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes, in der oberen Stufe mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
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Förderung: bis 150.000 €
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Energieeffizienz-Experte: Pflicht
Kostenlose Beratung
Wie beraten Sie gerne umfangreich zur weiteren Förderprogrammen und Födermöglichkeiten.
Kreditzinsen ändern sich täglich und stehen deshalb bewusst nicht auf dieser Seite maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt Ihrer Zusage. Auch Fördersätze und Höchstbeträge können angepasst werden. Was die einzelnen Nachweisleistungen bei uns kosten, finden Sie auf der Seite Kosten Energieberater.
Gründe für Energieeffizienz-Experten bei der KfW
Die KfW prüft Ihr Gebäude nicht selbst. Sie verlässt sich auf einen unabhängigen Fachmann aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, der bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen die Förderbedingungen erfüllen. Dieses Dokument heißt Bestätigung zum Antrag, kurz BzA – und ohne sie kommt der Antrag bei den meisten Programmen nicht durch.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Wir prüfen Ihr Vorhaben, legen die technischen Kennwerte fest und stellen die BzA mit einer eindeutigen Identifikationsnummer aus. Damit stellen Sie – oder Ihre Bank – den Förderantrag. Bei INQ Plan: 275 € inkl. USt.
Fachplanung und Baubegleitung
Wir begleiten die Ausführung, prüfen die Details vor Ort und dokumentieren sie. Diese Leistung wird über die BEG mit 50 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Bei INQ Plan: 100 € pro Stunde inkl. USt.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach Abschluss der Arbeiten bestätigen wir, dass die geförderten Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden. Erst damit wird der Tilgungszuschuss beziehungsweise der Zuschuss endgültig gewährt.
Reihenfolge beachten: Die BzA muss vorliegen, bevor Sie den Förderantrag stellen und der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein, also bevor Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Bei „Jung kauft Alt" gilt das sogar für den Kaufvertrag: Der Antrag muss vorher gestellt sein oder der Vertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten.
Strukturierter Ablauf der BAFA Energieberatungsantrag
Den Antrag müssen Sie nicht selbst stellen – das übernehmen wir als gelisteter Energieeffizienz-Experte für Sie. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss beim BAFA sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird
Kostenloses Erstgespräch
Energetische Aufnahme und Konzept
Bestätigung zum Antrag
Antrag stellen vor Vorhabenbeginn
Umsetzung mit Baubegleitung
Bestätigung nach Durchführung
Ihre Fragen zur KfW-Förderung und Beratung
Nein. Den Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude gibt es beim BAFA bis zu 50 % des Honorars, maximal 650 € bzw. 850 €. Die KfW fördert die Umsetzung: Sanierung, Heizungstausch, Neubau und Kauf.
Was die KfW dagegen fordert, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für die Nachweise. Mehr zur Beratungsförderung auf der Seite BAFA Energieberatung.
Die BzA ist ein Nachweisdokument, das ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes ausstellt. Darin bestätigt er, dass Ihr geplantes Vorhaben die technischen Förderbedingungen erfüllt. Sie enthält eine Identifikationsnummer, die Sie für den Förderantrag benötigen.
Bei INQ Plan kostet die BzA für die KfW 275 € inkl. USt. Sie muss vorliegen, bevor Sie den Antrag stellen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die KfW-Programme neu geordnet. Beim Wohngebäude-Kredit 261 gilt jetzt ein einheitlicher Höchstbetrag von 150.000 € je Wohneinheit, die Tilgungszuschüsse wurden pauschal gesenkt und die Erneuerbare-Energien-Klasse ist von einem Bonus zur Mindestanforderung geworden. Für die Stufen Effizienzhaus 70 EE und 85 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr.
Bei der Heizungsförderung sank der Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 %, der Einkommensbonus wurde gestaffelt und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 28.000 € gesenkt. Einen Antragsstopp gibt es nicht.
Teilweise. Die BAFA-Beratungsförderung und die KfW-Maßnahmenförderung sind getrennte Töpfe und schließen sich nicht aus. Bei den Maßnahmen selbst gilt aber: Für dieselbe Maßnahme gibt es nicht doppelt Geld – der Heizungstausch läuft über die KfW, Dämmung und Fenster über das BAFA.
Ergänzend können Sie den Ergänzungskredit 358/359 nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren. Er setzt eine bestehende Zuschusszusage voraus. Welche Kombination in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, prüfen wir vor der Antragstellung.
Immer vor Vorhabenbeginn – also bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge für die geförderten Maßnahmen abschließen. Planungsleistungen und die Beratung selbst gelten dabei nicht als Vorhabenbeginn.
Bei „Jung kauft Alt" muss der Antrag sogar vor dem Kaufvertrag gestellt sein, oder der Kaufvertrag muss einen entsprechenden Vorbehalt enthalten.
Die Grundförderung beträgt 30 % und gilt für alle, wenn die neue Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzt. Dazu kommen bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bei Selbstnutzung und Austausch einer alten Heizung sowie ein nach Haushaltseinkommen gestaffelter Einkommensbonus von bis zu 40 %.
Gedeckelt ist die Summe bei 70 %, in Ausnahmefällen bei 80 %. Die förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Wer nicht selbst nutzt, erhält 30 %.
So bezeichnet die KfW Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten des Bestands gehören. Trifft das auf Ihr Haus zu, erhöht sich der Tilgungszuschuss beim Wohngebäude-Kredit um 10 Prozentpunkte.
Ob die Kriterien erfüllt sind, lässt sich nicht am Gefühl festmachen, dafür braucht es die energetische Aufnahme und Bewertung. Genau das prüfen wir im Rahmen des Effizienzhauskonzepts mit.
Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmals Wohneigentum erwerben. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € nicht übersteigen, je weiterem Kind kommen 10.000 € dazu. Die Immobilie muss der Energieklasse F, G oder H angehören.
Seit dem 3. August 2026 sind die Kreditbeträge auf 140.000 € bis 180.000 € je nach Kinderzahl angehoben. Neu ist außerdem: Statt der Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE kann auch ein Paket aus vier Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Heizungstausch, Fenstertausch, Fassadendämmung und Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke.
Nein. KfW-Kredite werden über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler beantragt – die KfW selbst vergibt keine Kredite an Privatpersonen. Nur Zuschüsse wie die Heizungsförderung beantragen Sie direkt im KfW-Zuschussportal.
Wir liefern in beiden Fällen die fachliche Grundlage: das energetische Konzept und die Bestätigung zum Antrag.
Das hängt vom Programm ab. Für einen Heizungstausch reicht meist die Bestätigung zum Antrag für 275 € inkl. USt., häufig ergänzt um eine Heizlastberechnung für 650 €. Für eine Effizienzhaus-Sanierung kommt das Effizienzhauskonzept für 2.950 € hinzu, dazu die Baubegleitung mit 100 € pro Stunde.
Fachplanung und Baubegleitung werden über die BEG mit 50 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie auf der Seite Kosten Energieberater.
Nein. Die Umstellungsphase auf die neuen Konditionen endete am 20. Juli 2026; seit dem 21. Juli 2026 gelten die angepassten Bedingungen ohne Antragssperre.
Fördermittel sind allerdings grundsätzlich haushaltsabhängig. Wer ein Vorhaben plant, sollte den Antrag deshalb nicht unnötig aufschieben, zumal der Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch halbjährlich sinkt.
Ja. Beim Wohngebäude-Kredit gelten die Beträge je Wohneinheit, sodass sich für Mehrfamilienhäuser erhebliche Summen ergeben. Bei der Heizungsförderung sind die förderfähigen Kosten gestaffelt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten.
Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften begleiten wir ebenfalls, sprechen Sie uns dazu gerne an.
Förderfähigkeit & Fachkompetenz
Unsere Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist Ihr Qualitätsversprechen für erstklassige, zertifizierte Energieberatung.
QNG - Nachhaltiges Gebäude
Unser QNG-Nachweis steht für eine ganzheitliche, überprüfbare und zukunftsorientierte Bewertung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes .
Feedback unserer Kunden
Endlich mal eine Beratung, bei der man nicht das Gefühl hat, dass einem nur etwas verkauft werden soll. Das Team hat sich richtig Zeit für meine Fragen genommen und alles verständlich erklärt. Man merkt einfach, dass hier echte Experten am Werk sind, denen der Kunde wichtig ist. Absolut top!
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