FÖRDERUNG

BAFA Energieberatung für Wohngebäude

Der Bund bezuschusst die Energieberatung an Ihrem Wohngebäude mit bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft als DENA-gelistete Energieeffizienz-Experten im Rhein-Main-Gebiet.

BAFA-Energieberatung einfach erklärt

Hinter der Abkürzung steht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es setzt für den Bund das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) um. Gefördert wird dabei die Beratung selbst: also die Arbeit des Energieeffizienz-Experten, der Ihr Gebäude aufnimmt, berechnet und Ihnen einen Sanierungsweg aufzeigt. Nicht gefördert werden über dieses Programm die späteren Bauarbeiten.

Wer fördert

Das BAFA als Bewilligungsbehörde des Bundes. Der Zuschuss ist ein echter Zuschuss – er muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Bedingungen eingehalten werden.

Was wird gefördert

Die qualifizierte Energieberatung an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland – inklusive Vor-Ort-Aufnahme, energetischer Berechnung und schriftlichem Beratungsergebnis.

Was Sie erhalten

Ein schriftliches Beratungsdokument, ein persönliches Abschlussgespräch und eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung, in welcher Reihenfolge saniert wird.

Drei Fördertöpfe, die oft verwechselt werden

Förderung der Beratung

BAFA / EBW – 50 % des Beratungshonorars, max. 650 € bzw. 850 €. Darum geht es auf dieser Seite.

Förderung der Sanierung

BEG Einzelmaßnahmen – 15 % Grundförderung auf Dämmung, Fenster und Lüftung; der Heizungstausch läuft über die KfW.

Förderung der Baubegleitung

Fachplanung & Baubegleitung – 50 % der förderfähigen Ausgaben, bezogen auf max. 5.000 € beim Ein- und Zweifamilienhaus.

Jeder Topf hat einen eigenen Antrag, eigene Sätze und eigene Höchstbeträge. Eine geförderte Beratung schließt die Sanierungsförderung nicht ein – umgekehrt ist die Beratung aber oft die Voraussetzung dafür, dass die Sanierungsförderung überhaupt sauber beantragt werden kann.

Förderhöhe der BAFA

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Nach oben ist er gedeckelt – und zwar abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude, nicht von Ihrem Einkommen.
Stand: August 2026

bis zu 50%

Zuschusshöhe des förderfähigen Beratungshonorars

max. 650 €

Ein- & Zweifamilienhaus - Höchstbetrag je Beratung

max. 850 €

Ab drei Wohneinheiten - Höchstbetrag je Beratung

Beispiel: Einfamilienhaus

Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan bei INQ Plan

1.200 €

Beratungshonorar (inkl. MwST.)

- 600 €

BAFA-Zuschuss 50 %, Höchstbetrag 650 € nicht erreicht

600 €

Ihr voraussichtlicher Eigenanteil

Zwei Dinge, die den Zuschuss begrenzen

Die 50-Prozent-Regel greift zuerst. Bei einem Honorar von 1.200 € sind das 600 € – der Höchstbetrag von 650 € wird gar nicht ausgeschöpft. Erst ab einem Honorar von 1.300 € greift der Deckel. Der Höchstbetrag ist eine harte Grenze. Kostet die Beratung 2.000 €, bleibt es beim Einfamilienhaus trotzdem bei 650 € Zuschuss. Der Rest ist Eigenanteil.

Was die einzelnen Leistungen bei uns kosten und wie sich der Eigenanteil je Leistung berechnet, finden Sie ausführlich auf der Seite Kosten Energieberater – inklusive Preisspiegel mit marktüblichen Honoraren. Förderhöhe und Förderfähigkeit müssen vor Beauftragung beziehungsweise Antragstellung geprüft werden; die Förderbedingungen können sich ändern.

Voraussetzungen der BAFA-Förderung

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft an das Gebäude, an die antragstellende Person und an die Qualifikation des Beraters. Diese drei Punkte prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch, bevor irgendetwas beauftragt wird.

 

Bestehendes Wohngebäude in Deutschland

Das Gebäude muss im Bundesgebiet liegen und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Entscheidend ist das Alter: Bauantrag oder Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Auch beheizte Nichtwohngebäude können förderfähig sein, wenn sie zu Wohnraum umgewidmet werden sollen.

Antragsberechtigt sind

Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Nießbrauchsberechtigte. Auch Mieter und Pächter können den Antrag stellen – dann ist die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.

Energieeffizienz-Experte des Bundes

Beraten darf nur, wer in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) für die Energieberatung für Wohngebäude eingetragen ist. INQ Plan ist dort gelistet – die Förderfähigkeit scheitert bei uns also nicht an der Qualifikation des Beraters.

Sperrfrist beachten: Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen. Wechselt das Gebäude den Eigentümer, kann der neue Eigentümer ohne Wartezeit erneut eine Förderung beantragen.

Strukturierter Ablauf der BAFA Energieberatungsantrag

Den Antrag müssen Sie nicht selbst stellen – das übernehmen wir als gelisteter Energieeffizienz-Experte für Sie. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss beim BAFA sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird

Kostenloses Erstgespräch und Förder-Check

Wir prüfen anhand von Gebäudetyp, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten, ob Ihr Gebäude die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Angebot und Vollmacht

Sie erhalten ein Angebot mit klar ausgewiesenem Leistungsumfang. Zusammen damit unterschreiben Sie eine kurze Vollmacht, mit der wir den Förderantrag für Sie stellen dürfen.

Antragstellung beim BAFA (vor dem Vertrag)

Wir stellen den Antrag beim BAFA, dafür bevollmächtigen Sie uns einmal schriftlich. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss eingegangen sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird, denn der Vertragsabschluss gilt als Vorhabenbeginn. Die Bearbeitung dauert derzeit etwa zwei Wochen.

Zuwendungsbescheid und Beauftragung

Liegt der Bescheid vor, schließen wir den Beratungsvertrag. Mit der Beratung darf zwar bereits nach Antragstellung begonnen werden - vor dem Bescheid allerdings auf eigenes Risiko. Wir empfehlen deshalb, den Bescheid abzuwarten.

Vor-Ort-Termin und Auswertung

Wir nehmen Gebäudehülle und Anlagentechnik vor Ort auf, berechnen den energetischen Ist-Zustand und erarbeiten die Maßnahmen samt sinnvoller Reihenfolge.

Übergabe und Abschlussgespräch

Sie erhalten Ihren Sanierungsfahrplan und wir gehen ihn gemeinsam durch bei Eigentümergemeinschaften auf Wunsch in der Eigentümerversammlung. Dafür kann es zusätzlich bis zu 250 € Zuschuss geben.
 

Verwendungsnachweis und Auszahlung

Wir reichen den Verwendungsnachweis mit Beratungsdokument und Rechnung beim BAFA ein. Der Zuschuss wird ausschließlich an Sie als Antragsteller ausgezahlt. Sie zahlen das Honorar also zunächst vollständig und erhalten den Zuschuss anschließend erstattet. Die Prüfung dauert derzeit rund zwei Wochen.

Ihre Fragen zur BAFA Energieberatung

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Energieberatung?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung kann einmalig ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 250 € je WEG möglich sein.

Stand: August 2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Nein. Sie dürfen den Antrag selbst stellen, üblicherweise übernehmen wir das aber für Sie – dafür bevollmächtigen Sie uns einmal schriftlich. Wichtig ist nur die Reihenfolge: Der Antrag muss beim BAFA eingegangen sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird. Den richtigen Zeitpunkt stimmen wir mit Ihnen ab.

Wird der Zuschuss an mich oder an den Berater ausgezahlt?

Der Zuschuss wird ausschließlich an den Antragsteller ausgezahlt, also an Sie – nicht an uns. In der Praxis heißt das: Sie zahlen das Honorar zunächst in voller Höhe. Nach der Beratung reichen wir den Verwendungsnachweis mit Beratungsdokument und Rechnung ein, und das BAFA überweist Ihnen den Zuschuss. Die Prüfung dauert derzeit rund zwei Wochen.

Welche Gebäude sind förderfähig?

Gefördert werden Wohngebäude im Bundesgebiet, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt. Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden; bei Mischnutzung gelten eigene Regeln. Auch beheizte Nichtwohngebäude können gefördert werden, wenn sie zu Wohnraum umgewidmet werden sollen.

Kann ich die Beratung mehrfach fördern lassen?

Ja, aber mit Abstand. Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen. Wechselt das Gebäude den Eigentümer, kann der neue Eigentümer ohne Wartezeit erneut eine Förderung beantragen.

Deckt die BAFA-Förderung auch die Sanierung ab?

Nein. Über dieses Programm wird ausschließlich die Beratung gefördert. Die Sanierungsmaßnahmen selbst laufen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Dämmung, Fenster und Lüftung über das BAFA mit 15 % Grundförderung, der Heizungstausch über die KfW.

Auch Fachplanung und Baubegleitung sind ein eigener Topf: 50 % der förderfähigen Ausgaben, bezogen auf maximal 5.000 € beim Ein- und Zweifamilienhaus beziehungsweise 2.000 € je Wohneinheit ab drei Wohneinheiten, gedeckelt auf 20.000 €. Details dazu auf der Seite Kosten Energieberater.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Die Bearbeitung des Antrags dauert beim BAFA derzeit etwa zwei Wochen, ebenso die Prüfung des Verwendungsnachweises nach der Beratung. Das sind Erfahrungswerte und keine zugesicherten Fristen. Mit der Beratung darf grundsätzlich nach Antragstellung begonnen werden vor Erhalt des Zuwendungsbescheids allerdings auf eigenes Risiko.

Was kostet mich die Beratung unterm Strich?

Bei einem Beratungshonorar von 1.200 € inkl. USt. für ein Einfamilienhaus liegt der Zuschuss bei 600 € – Ihr Eigenanteil beträgt dann rund 600 €. In Fachportalen wird für dieselbe Leistung überwiegend eine Spanne von 1.000 bis 2.100 € genannt.

Eine vollständige Übersicht aller Leistungen und Preise finden Sie auf der Seite Kosten Energieberater.

Brauche ich einen iSFP, um Sanierungsförderung zu bekommen?

Nein, ein individueller Sanierungsfahrplan ist keine zwingende Voraussetzung für die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen. Er wirkt aber an zwei Stellen: Er kann den iSFP-Bonus auslösen und er verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr.

Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus von 5 Prozentpunkten allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den darüber liegenden Betrag. Für den Heizungstausch gilt er nicht pauschal.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Hilfreich sind Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), die Baubeschreibung, Nachweise über frühere Modernisierungen wie Dämmung, Fenster oder Heizung, das Heizungsprotokoll des Schornsteinfegers sowie die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre.

Fehlende Unterlagen sind kein Ausschlusskriterium – sie erhöhen aber den Aufnahmeaufwand vor Ort und damit das Honorar.

Gilt die Förderung auch für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften?

Ja. Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten gilt ein eigener Förderhöchstbetrag von bis zu 850 €. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in der Eigentümerversammlung einmalig ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 250 € je WEG möglich sein.

Auch Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften begleiten wir – sprechen Sie uns dazu gerne an.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?

Beide setzen Förderprogramme des Bundes um, sind aber für verschiedene Bereiche zuständig. Das BAFA bearbeitet die Energieberatung für Wohngebäude sowie die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Die KfW ist unter anderem für die Heizungsförderung und für Effizienzhaus-Programme zuständig.

In der Praxis heißt das: Für die Beratung und die Dämmung gehen Sie zum BAFA, für die neue Wärmepumpe zur KfW. Beide Anträge begleiten wir.

Förderfähigkeit & Fachkompetenz

Unsere Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist Ihr Qualitätsversprechen für erstklassige, zertifizierte Energieberatung.

QNG - Nachhaltiges Gebäude

Unser QNG-Nachweis steht für eine ganzheitliche, überprüfbare und zukunftsorientierte Bewertung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes .

Feedback unserer Kunden