Förderung für Nichtwohngebäude
Bei Wohngebäuden ist die Förderung der Anlass. Bei Nichtwohngebäuden ist es die Pflicht. Mindeststandards für den Bestand, Energieaudits, Managementsysteme und Gebäudeautomation kommen mit festen Fristen und mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro. Wir prüfen, was auf Ihr Gebäude zutrifft, und verbinden es mit der Förderung, die dazu passt.
Pflichten-Check - Was für Ihr Gebäude gilt*
Drei Regelwerke greifen ineinander: das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten ist, das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) mit der Energieaudit-Pflicht und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit Managementsystem- und Umsetzungspflichten. Welche davon greifen, hängt von Gebäude, Unternehmensgröße und Energieverbrauch ab.
Mindeststandards für den Bestand (MEPS)
energetisch schlechteste 16 % des Bestands: höchstens 3,50-facher Referenzwert; schlechteste 26 %: höchstens 2,95-facher Wert
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Frist: 2030
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Bußgeld: bis 50.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Gebäudeautomation § 56 GModG
Heizungsanlagen, kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen, Klimaanlagen sowie kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen über 70 kW Nennleistung
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Frist: 31.12.2029
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Bußgeld: bis 50.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Inspektion von Klimaanlagen § 74 GModG
Kälteerzeuger über 12 kW Nennleistung; ab 70 kW nach DIN SPEC 15240
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Frist: im 10. Betriebsjahr - danach alle 10 Jahre
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Bußgeld: bis 10.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Energieausweis
Neubau, größere Renovierung, Verkauf, Vermietung sowie Aushang bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr
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Frist: Anlassbezogen - 10 Jahre gültig
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Bußgeld: bis 10.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Der Energieausweis wird ab 2027 teurer. Bei Verkauf und Vermietung von Nichtwohngebäuden ist dann nur noch der Bedarfsausweis auf Basis DIN V 18599 zulässig – der deutlich günstigere Verbrauchsausweis fällt weg. Gleichzeitig erhalten Nichtwohngebäude erstmals Energieeffizienzklassen von A bis G. Ein heute ausgestellter Ausweis behält seine vollen zehn Jahre Gültigkeit.
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
alle Nicht-KMU – also oberhalb von 250 Beschäftigten oder 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme. Bis 500.000 kWh Jahresverbrauch genügt eine Erklärung ans BAFA
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Frist: alle 4 Jahre
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Bußgeld: bis 50.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Energie- oder Umweltmanagementsystem
über 7,5 GWh durchschnittlicher Jahresverbrauch. Befreit zugleich von der Energieaudit-Pflicht
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Frist: abgelaufen
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Bußgeld: bis 100.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Umsetzungspläne
über 2,5 GWh. Wirtschaftliche Einsparmaßnahmen sind zu planen, extern bestätigen zu lassen und zu veröffentlichen
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Frist: 3 Jahre nach Audit bzw. Zertifizierung
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Bußgeld: bis 50.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Abwärme vermeiden und melden
über 2,5 GWh. Meldung von Wärmemenge, Leistung und Temperaturniveau an die Bundesstelle für Energieeffizienz
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Frist: jährlich
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Bußgeld: bis 100.000 €
Vorteile bei INQ Plan
Novelle im Verfahren: Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 eine Anhebung dieser Schwellen beschlossen – das Managementsystem soll erst ab 23,6 GWh verpflichtend werden, die Auditpflicht künftig am Verbrauch statt an der Unternehmensgröße ansetzen. Ein Bundestagsbeschluss liegt noch nicht vor. Bis zur Verkündung gelten die oben genannten Werte.
AB 1 GWh - 2 Prozent Einsparung pro Jahr
Öffentliche Stellen müssen ihren Endenergieverbrauch jährlich um 2 Prozent senken, bis 2045. Wird das Ziel verfehlt, ist die Einsparung in den folgenden zwei Jahren nachzuholen; Übererfüllung lässt sich bis zu fünf Jahre anrechnen.
Vorteile bei INQ Plan
1 BIS 3 GWh - Vereinfachtes Energiemanagement
Ein vereinfachtes Energiemanagementsystem war bis zum 30. Juni 2026 einzurichten. Diese Frist ist abgelaufen.
Vorteile bei INQ Plan
AB 3 GWh - Vollständiges Managementsystem
Ein vollständiges Energie- oder Umweltmanagementsystem war ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 einzurichten.
Vorteile bei INQ Plan
Für Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften: § 6 EnEfG richtet sich ausschließlich an öffentliche Stellen. Private Wohnungsunternehmen fallen nicht darunter – die Ausnahme des § 6 Abs. 6 betrifft nur Wohnungsunternehmen, die selbst öffentliche Stellen sind. Der Handlungsdruck entsteht hier über das GModG und über ESG-Anforderungen der Finanzierer.
Unsere Leistungen für Nichtwohngebäude
Jede Leistung hat einen konkreten Auslöser – eine Pflicht, ein Vorhaben oder einen Förderantrag. Wo die Leistung selbst förderfähig ist, steht es dabei.
Energieaudit DIN EN 16247-1
Pflicht für Nicht-KMU, alle vier Jahre
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Förderung: EBN Modul 1: 50 %, bis 3.000 €, nur für nicht Auditpflichtige
Energieberatung DIN V 18599
Sanierungsentscheidung, Vorbereitung auf die Mindeststandards
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Förderung: EBN Modul 2: 50 %, bis 4.000 €
Contracting-Orientierungsberatung
Maßnahme sinnvoll, aber kein Investitionsbudget
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Förderung: EBN Modul 3: 50 %, bis 5.000 €
Energieausweis Nichtwohngebäude
Verkauf, Vermietung, Aushangpflicht
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Förderung: nicht gefördert
Effizienzgebäude-Konzept und Bestätigung zum Antrag
KfW 263 oder 464
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Förderung: 50 % auf 10 €/m² und bis zu 40.000 €
Fachplanung und energetische Baubegleitung
jede geförderte Sanierung
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Förderung: BEG EM: 50 % auf 5 €/m², bis 20.000 €
Aufbau eines Energiemanagementsystems ISO 50001
EnEfG ab 7,5 GWh – befreit zugleich von der Auditpflicht
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Förderung: Beratung nicht gefördert; EEW Modul 3 nur für nicht gesetzlich vorgeschriebene Software und Sensorik
Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG
Pflicht ab 2,5 GWh, extern zu bestätigen
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Förderung: nicht direkt gefördert
Gebäudeautomation: Konzept und Nachweis
Pflicht ab 70 kW bis 31.12.2029
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Förderung: BEG EM Anlagentechnik 15 %
Inspektion von Klimaanlagen
Pflicht ab 12 kW, alle zehn Jahre
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Förderung: nicht gefördert
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich
Heizungstausch, Wärmepumpenauslegung
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Förderung: über Fachplanung und Baubegleitung
Nachhaltigkeitszertifizierung DGNB, BNB, QNG
Nachhaltigkeitsklasse, öffentliche Bauherren, ESG-Anforderungen
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Förderung: 50 % auf 10 €/m², bis 40.000 €
Transformationsplan
Dekarbonisierungsstrategie bis 2045
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Förderung: EEW Modul 5: 40 bis 60 %, bis 60.000 € bzw. 90.000 €
Fördermittelberatung und Antragstellung
jedes Vorhaben
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Förderung: anteilig über die jeweiligen Planungsbudgets
Kostenlose Beratung
Lassen Sie sich gerne kostenlos beraten.
Strukturiert geplant, sicher gefördert und nachhaltig umgesetzt
Pflichten-Check
Förderfähigkeit und Programmwahl
Antrag auf Beratungsförderung
Aufnahme und Analyse
Konzept und Variantenvergleich
Nachweise und Investitionsantrag
Fachplanung und Baubegleitung
Verwendungsnachweis und Abschlussbestätigung
Ihre Fragen zu den Kosten & Förderung der Nichtwohngebäuden
Ja. Für Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Projektentwickler betrachten wir das Portfolio als Ganzes: welche Objekte zuerst, welche Programme sich kombinieren lassen, wo Sperrfristen die Reihenfolge bestimmen und wo sich eine Zertifizierung rechnet.
Förderfähigkeit & Fachkompetenz
Unsere Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist Ihr Qualitätsversprechen für erstklassige, zertifizierte Energieberatung.
QNG - Nachhaltiges Gebäude
Unser QNG-Nachweis steht für eine ganzheitliche, überprüfbare und zukunftsorientierte Bewertung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes .
Feedback unserer Kunden
Endlich mal eine Beratung, bei der man nicht das Gefühl hat, dass einem nur etwas verkauft werden soll. Das Team hat sich richtig Zeit für meine Fragen genommen und alles verständlich erklärt. Man merkt einfach, dass hier echte Experten am Werk sind, denen der Kunde wichtig ist. Absolut top!
Vielen Dank für Ihre hervorragende Unterstützung! Das Team hat schnell reagiert und mir alle Informationen sowie die Orientierung gegeben, die ich benötigt habe. Besonders schätze ich das hohe Maß an verantwortung, Professionalität und Engagement, das Sie Ihren Kunden gegenüber zeigen. Die Zusammenarbeit mit Ihnen war eine sehr positive Erfahrung. Ich wünsche dem gesamten Team weiterhin viel Erfolg und alles Gute für die Zukunft! 🙂
Ich bin sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. Das Team arbeitet professionell, zuverlässig und lösungsorientiert. Besonders hervorzuheben sind die kompetente Beratung, die schnelle Kommunikation und die angenehme Zusammenarbeit. Man fühlt sich jederzeit gut betreut und ernst genommen. Klare Empfehlung
Ein hervorragendes Unternehmen mit sehr kompetenten Architekten und Ingenieuren. Ich kann es für alle Planungsvorhaben in Deutschland und Europa wärmstens empfehlen.